Datenschutz Einstellungen

Indem Sie auf „Akzeptieren“ klicken, stimmen Sie der Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät zu, um die Website-Navigation zu verbessern, die Website-Nutzung zu analysieren und unsere Marketing­bemühungen zu unterstützen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.

Das „Wachstumschancengesetz“ wurde am 24.11.2023 im Bundesrat abgelehnt. Die Klärung wird nun im Vermittlungsausschuss vorgenommen. Ein Termin steht noch nicht fest.

Wenn das Gesetz verabschiedet wird, bedeutet das, dass im B2B-Geschäft die Annahme einer elektronischen Rechnung ab dem 1.1.2025 verpflichtend wird.

Dabei sind die EN16931 konformen Formate ZUGFeRD und X Rechnung erlaubt. Voraussichtlich werden Papier- und pdf-Rechnungen ab dem 1.1.2027 nicht mehr erlaubt sein.

Wir werden das Thema weiter verfolgen und für Sie Lösungen umsetzen.

Noch eine Neuigkeit, die es im Jahr 2024 relevant wird, und zwar die ZM- die Zusammenfasssende Meldung.

Auf europäischer Ebene sollen direkt bei der Erstellung und Annahme einer Cross-Border-Rechnung mit gültiger Umsatzsteuer-ID die Informationen zur Rechnung gemeldet werden.

Damit soll ein Abgleich der Daten von beiden sendenden Parteien gemacht werden.

Die Zusammenfassende Meldung soll dann entfallen.  ECOFIN (Finanzminister) sind noch nicht zu einer Einigung gekommen. Diese muss einstimmig erfolgen.

Mit einer Einigung ist nicht vor dem Frühjahr 2024 zu rechnen.

Auch dieses Thema werden wir weiter verfolgen und berichten.