Die Einführung der E-Rechnung ab dem 1. Januar 2025 markiert den Beginn einer umfassenden Digitalisierung im B2B-Rechnungsverkehr in Deutschland. Dieser Schritt ist Teil eines langfristigen Plans, der darauf abzielt, Unternehmen aller Größen und Branchen in die digitale Zukunft zuführen. Während ab 2025 alle Unternehmen verpflichtet sind, E-Rechnungen zu empfangen, sieht der Gesetzgeber einen gestaffelten Übergang für die vollständige Umstellung auf die elektronische Rechnungsstellung vor.

Dieser Übergangszeitraum bis 2028 soll es insbesondere kleineren Unternehmen ermöglichen, sich schrittweise auf die neuen Anforderungen einzustellen und ihre internen Prozesse und technischen Systeme anzupassen. In dieser Phase haben Unternehmen die Möglichkeit, ihre Abläufe zu optimieren und von den Vorteilen der digitalen Rechnungsverarbeitung zu profitieren, bevor die vollständige Pflicht zur E-Rechnung greift.

Zeitplan und Übergangsphasen bis 2028

  1. Empfangspflicht  ab 2025:
    Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen im B2B-Bereich verpflichtet, E-Rechnungen zu empfangen und verarbeiten zu können. Diese Regelung gilt ohne Ausnahmen, unabhängig von der Unternehmensgröße oder dem Umsatz. Ziel dieser ersten Phase ist es, die Grundlagen für die digitale Rechnungsabwicklung zu schaffen, indem alle Unternehmen darauf vorbereitet werden, E-Rechnungen zu verarbeiten.
  2. Versandpflicht  für größere Unternehmen ab 2027:
    Für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro beginnt die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen ab dem 1. Januar 2027. Diese Übergangsphase soll sicherstellen, dass größere Unternehmen als Vorreiter in der digitalen Transformation fungieren und die Infrastruktur für die E-Rechnung im B2B-Sektor stärken. Kleinere Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 800.000 Euro haben bis Ende 2027 Zeit, weiterhin herkömmliche Rechnungsformate wie Papier- oder PDF-Rechnungen zu verwenden.
  3. Vollständige  Verpflichtung zur E-Rechnung ab 2028:
    Ab dem 1. Januar 2028 endet die Übergangsphase. Von diesem Zeitpunkt an müssen alle Unternehmen im B2B-Bereich – unabhängig von ihrer Größe – E-Rechnungen ausstellen. Dies markiert den endgültigen Schritt in Richtung eines vollständig digitalisierten und automatisierten Rechnungswesens.


Was ist die E-Rechnung?

Eine E-Rechnung gilt nach § 14 Abs. 1 Satz 6 Nr. 1 UStG als solche, wenn sie den Anforderungen der EU-Richtlinie 2014/55/EU entspricht, die ursprünglich für die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor (B2G) entwickelt wurde. Diese Richtlinie wurde vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) in der Normenreihe EN 16931 technisch umgesetzt. Diese Norm ermöglicht es bereits heute, auch Geschäftsprozesse im B2B-Bereich abzubilden und wird kontinuierlich weiterentwickelt, um den Anforderungen moderner Geschäftstransaktionen gerecht zu werden. Die E-Rechnung basiert auf einem XML-Format, das speziell für die maschinelle Verarbeitung von Rechnungsdaten konzipiert ist.

Die E-Rechnung wurde ursprünglich für den B2G-Bereich(Business-to-Government) entwickelt, um die Rechnungsstellung an öffentliche Verwaltungen in der Europäischen Union zu standardisieren. Mit der EU-Richtlinie 2014/55/EU wurde das Ziel verfolgt, den elektronischen Rechnungsaustausch bei öffentlichen Aufträgen effizienter und transparenter zu gestalten. Diese Richtlinie diente als Basis für die technische Umsetzung durch das Europäische Komitee für Normung (CEN) in der Normenreihe EN 16931.

Die Anforderungen der E-Rechnung im B2G-Bereich haben sich jedoch als so praktikabel erwiesen, dass sie auch für den B2B-Bereich (Business-to-Business) übernommen wurden. Die Norm ermöglicht die Darstellung der meisten Geschäftsprozesse und wird fortlaufend weiterentwickelt, um den wachsenden Bedürfnissen des Marktes gerecht zu werden.

Die E-Rechnung erleichtert nicht nur die automatisierte Verarbeitung von Rechnungen, sondern bietet Unternehmen auch zahlreiche Vorteile wie Effizienzsteigerung, Kostensenkung und Umweltfreundlichkeit. Diese Umstellung ist Teil der Digitalisierung, die in der heutigen Geschäftswelt zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Welche Auswirkungen hat das Wachstumschancengesetz?

Das Wachstumschancengesetz wurde am 27. März 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, nachdem der Bundesrat wenige Tage zuvor dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zugestimmt hatte. Dieses Gesetz ist ein zentraler Bestandteil der wirtschaftspolitischen Reformagenda der Bundesregierung und zielt darauf ab, insbesondere den deutschen Mittelstand zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen im internationalen Kontext zu verbessern.

Eine der Kernkomponenten des Gesetzes ist die Digitalisierung von Geschäftsprozessen, wozu auch die verpflichtende Einführung der E-Rechnung ab dem 1. Januar 2025 zählt. Durch diese Regelung werden Unternehmen verpflichtet, ihre Rechnungsstellung und -verarbeitung zu digitalisieren. Der Fokus liegt dabei auf der Vereinfachung und Beschleunigung administrativer Abläufe, was vor allem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zugute kommen soll.

Welche Vorteile haben Unternehmen mit Einführung der E-Rechnung?

  1. Erhöhte  Effizienz: Die E-Rechnung ermöglicht eine schnellere Bearbeitung von Rechnungen, was die gesamte Rechnungsabwicklung optimiert. Unternehmen können schneller auf Zahlungen reagieren und somit ihre Liquidität  verbessern.
  2. Kostensenkung: Der Verzicht auf Papier, Druck und Porto führt zu erheblichen Einsparungen. Diese Kostensenkung ist besonders für kleine Unternehmen von  Bedeutung, die oftmals mit begrenzten Budgets arbeiten.
  3. Nachhaltigkeit: Die Reduktion des Papierverbrauchs durch die Umstellung auf digitale Rechnungen unterstützt nachhaltiges Wirtschaften und trägt zu einem  umweltfreundlicheren Unternehmensimage bei.
  4. Rechtssicherheit: E-Rechnungen erfüllen die gesetzlichen Anforderungen und erleichtern die revisionssichere Archivierung, was insbesondere für Unternehmen von  Vorteil ist, die regelmäßig Prüfungen durch Finanzbehörden unterzogen werden.

 

Welche Unternehmen sind zum Empfang und Ausstellung von E-Rechnungen verpflichtet?

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle im Inland ansässigen Unternehmen im B2B-Bereich elektronische Rechnungen empfangen.

Welche technischen Anforderungen müssen Unternehmen erfüllen?

Um die gesetzlichen Vorgaben zur E-Rechnung ab dem 1. Januar 2025 erfolgreich umzusetzen, müssen Unternehmen bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen.

  • Welche  Software benötigen Unternehmen? Ein Buchhaltungs- oder ERP-System, das E-Rechnungen in strukturierten Formaten wie ZUGFeRD oder XRechnung  empfangen und verarbeiten kann.
  • Wie  wird die Datenintegrität und Sicherheit gewährleistet? Systeme müssen die E-Rechnungen vor unbefugtem Zugriff schützen, sowohl bei der Übertragung als auch bei der Speicherung.
  • Müssen E-Rechnungen archiviert werden? E-Rechnungen müssen revisionssicher archiviert werden, um den Prüfanforderungen der Finanzbehörden gerecht zu werden.
  • Wie  sollte die Integration in bestehende Prozesse aussehen?  E-Rechnungssysteme sollten nahtlos in die bestehenden Geschäftsprozesse integriert werden.

 


Welche Formate sind für die E-Rechnung relevant?

Die beiden wichtigsten Formate für die E-Rechnung sind ZUGFeRD und XRechnung.


ZUGFeRD

ZUGFeRD steht für "Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland". Es handelt sich um ein hybrides Rechnungsformat, das die Vorteile von zwei Formaten kombiniert: einer PDF-Datei und einer XML-Datei.

     
  • PDF-Datei: Diese Komponente macht die Rechnung für Menschen lesbar und ermöglicht  eine einfache Überprüfung durch den Empfänger. Die PDF-Darstellung ist so  gestaltet, dass sie wie eine traditionelle Papierrechnung aussieht, was den Umgang mit der Rechnung für die Benutzer erleichtert.
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  • XML-Datei:  Diese maschinenlesbare Komponente ermöglicht die automatisierte  Verarbeitung der Rechnung durch Computersysteme. Die XML-Struktur enthält  alle relevanten Rechnungsdaten in einem strukturierten Format, das von Buchhaltungs- und ERP-Systemen gelesen und verarbeitet werden kann.
         

Durch die Kombination beider Formate können Unternehmen E-Rechnungen effizienter bearbeiten. Empfänger können die  Rechnung schnell manuell prüfen, während die automatisierte Verarbeitung durch die XML-Daten Fehlerquellen minimiert und den gesamten Rechnungsprozess beschleunigt. Dies ist besonders vorteilhaft, um den steigenden  Anforderungen an Digitalisierung und Effizienz in der Geschäftswelt  gerecht zu werden.

XRechnung

XRechnung ist ein rein XML-basiertes Format, das speziell für die Nutzung im öffentlichen Sektor entwickelt wurde. Es wurde in Übereinstimmung mit der EU-Norm EN 16931 konzipiert, um den spezifischen Anforderungen der öffentlichen Verwaltung gerecht zu werden.

  • XML-Format:  Anders als ZUGFeRD ist XRechnung nicht für die manuelle Lesbarkeit durch  Menschen ausgelegt. Stattdessen konzentriert sich dieses Format vollständig auf die maschinenlesbare Übertragung von Daten. Das bedeutet, dass die Rechnungsdaten in einem strukturierten XML-Format vorliegen, das von automatisierten Systemen verarbeitet werden kann.

Die Verwendung von XRechnung ermöglicht eine hohe Automatisierung und Effizienz in der Rechnungsbearbeitung, insbesondere im öffentlichen Sektor, wo die gesetzlichen Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung strenger sind. Die Tatsache, dass XRechnung nicht für Menschen lesbar ist, kann jedoch die Kommunikation mit Geschäftspartnern, die an Sichtkontrollen gewöhnt sind, erschweren. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie über geeignete Systeme verfügen, um die XRechnung korrekt zu verarbeiten und gegebenenfalls die notwendigen Informationen für ihre Geschäftspartner bereitzustellen.

Ist das gypsilon Rechnungswesen bereit für die E-Rechnung?

Ja, das gypsilon Rechnungswesen ist optimal auf die Anforderungen der E-Rechnungspflicht vorbereitet. Ab dem 1. Januar 2025 wird das gypsilon Rechnungswesen in der Lage sein, E-Rechnungen nahtlos zu empfangen und zu verarbeiten. Die Software erfüllt bereits die technischen Voraussetzungen für die Formate ZUGFeRD und XRechnung.